Dr. Andreas Blunk studierte nach seiner Ausbildung zum Sparkassenkaufmann Rechtswissenschaften in Hannover und Nottingham. Im Referendariat war er u. a. beim Bundesverfassungsgericht eingesetzt. Nach seinem Referendariat war er zunächst als Rechtsanwalt bei Hengeler Müller tätig. Seit 2006 ist Dr. Andreas Blunk Rechtsanwalt bei Luther und wurde 2014 zum Notar bestellt.
Seit 2017 ist er zudem Lehrbeauftragter für German Corporate Law an der Universität Hannover. Außerdem ist er Prüfer im Rahmen der notariellen Fachprüfung sowie stellvertretender Vorsitzender des Rechtsanwalts- und Notarvereins Hannover und Beirat für Handels und Gesellschaftsrecht.